Das Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" ist nicht einfach nur ein „Schein“ sondern attestiert unserem Betrieb, dass wir die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung nach §§ 56 und 57 KrWG beachten und innerbetrieblich umsetzen.
Diese Verordnung stellt hohe Anforderungen an:
Der Weg zum Zertifikat erfolgt zunächst in betrieblicher Eigenorganisation – ob unternehmensseitig jedoch alle Bedingungen und gesetzlichen Auflagen beachtet und umgesetzt wurden, wird durch einen unabhängigen Gutachter im Rahmen eines Audits genauestens geprüft. Im Nachgang wird das Ergebnis der Auditierung durch einen Überwachungsausschuss in allen Einzelheiten überprüft. In letzter Instanz entscheidet dieser darüber, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Vergabe des Überwachungszertifikats erfüllt. Die Überprüfung erfolgt 1 x jährlich, entsprechend der befristeten Gültigkeit des Zertifikates.
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